AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Küchen & Möbelhandel Viktor Hildebrandt (im folgenden nur „Hilde-Küchen) und dem Besteller. Etwaig entgegenstehenden AGB Dritter wird ausdrücklich widersprochen; dieser Widerspruch gilt auch für den Fall, dass der Besteller für den Widerspruch eine besondere Form vorgeschrieben hat. Ist ein Widerspruch ausgeschlossen, so treten an die Stelle der widersprechenden Bedingungen die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Hilde-Küchen bietet den Kauf von Küchen, Haushaltsgeräte und Zubehör rund ums Kochen und Wohnen aus dem dargestellten Warensortiment (im folgenden nur „Waren“) an. Die Präsentation der Waren auf der Homepage stellt noch kein rechtsverbindliches Angebot dar. Ein Kaufvertrag über die vom Besteller bestellten Waren kommt erst zustande, wenn Hilde-Küchen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung in Textform (Kaufvertrag) oder durch Zusendung der bestellten Ware erklärt. 

(2) Eine unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorganges ausgehende Bestätigungsemail stellt noch keine solche Annahme dar, sondern erfolgt ausschließlich aufgrund der gesetzlichen Anordnung gemäß § 312e Abs. 1 Nr. 3 BGB.

(3) Zusätzlich bietet Hilde-Küchen die Montage der gelieferten Waren und/oder die kundenspezifische Planung von Küchen nach kundenseitig vorgegebenen Raummaßen an. Dieser kommt erst mit der ausdrücklichen Annahmeerklärung in Textform (Unterschrift auf Kaufvertrag) durch Hilde-Küchen zustande.

§ 3 Widerrufsrecht

(1) Dem Besteller steht bei einem Fernabsatzvertrag i.S.d. § 312b BGB ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312d Abs. 1, 355 BGB zu. Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht Ihnen gemäß §312g Abs.2 Nr.1 BGB nicht zu bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zu geschnitten sind.

(2) Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Kaufpreis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 75 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Kaufpreis der Käufer den Kaufpreis oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat. Dies gilt nicht, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.  

(3) Eine WIDERRUFSBELEHRUNG finden Sie am Ende dieses Dokumentes.

§ 4 Lieferbedingungen

(1) Wir liefern die von Ihnen bestellten Waren innerhalb von bis zu 45 Tagen. Sämtliche Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Zahlungseinganges bzw. der ersten Rate (je nach vertraglicher Absprache - siehe zur Ratenzahlung unten, § 5). Sie verlängern sich um einen angemessenen Zeitraum, wenn unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, die trotz Beachtung der im Einzelfall erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, eintreten – soweit sie zur Ablieferung der bestellten Ware von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere höhere Gewalt, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der An- und Zulieferung.

(2) Verzug tritt auf unserer Seite erst dann ein, wenn die zugesagte Lieferzeit um mehr als vier Wochen überschritten wurde. In diesem Fall ist unsere Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, sofern der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.  

(3) Sollte die von Ihnen bestellte Ware, gleich aus welchem Grund, nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne, dass daraus für Sie Schadensersatzansprüche erwachsen. Wir sind grundsätzlich zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Besteller zumutbar ist. In diesem Fall verpflichtet sich Hilde-Küchen den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und unverzüglich die Gegenleistung, sofern und soweit sie bereits erbracht wurde, zu erstatten.

(4) Sollte die Lieferung aus Gründen, die in der Sphäre des Bestellers liegen, nicht möglich sein, wird eine zweite Auslieferung an den Besteller separat berechnet. Dasselbe gilt, wenn ein etwaig vereinbarter Nachnamebetrag oder bei Vereinbarung von Ratenzahlung die letzte Rate nicht vor dem Abladen der bestellten Ware entrichtet wird. Eine etwaige Wartezeit von mehr als 30 Minuten wird mit einer zusätzlichen Gebühr von netto 50,00 € berechnet.  

(5) Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend und gelten nur, solange der Vorrat reicht.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Preise, Aufrechnungsverbot

(1) Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen Hilde-Küchen und dem Besteller im Eigentum von Hilde-Küchen.

(2) Der Besteller kann zwischen zwei Zahlungsmodalitäten wählen: a. Zahlung von 30% des Kaufpreises bei Vertragsabschluss, 65% in bar bei Anlieferung und der restlichen 5% in bar nach erfolgter Montage, b. Zahlung von 30% des Kaufpreises bei Vertragsabschluss, 65% sieben Tage vor Anlieferung durch Überweisung und der restlichen 5% in bar nach erfolgter Montage. Sollte die Restzahlung nicht bei der Anlieferung erbracht werden, ist der Besteller verpflichtet, daraus resultierende Zusatzkosten zu tragen.

(3) Alle angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich zzgl. Versand- bzw. Lieferkosten.

(4) Die Aufrechnung mit Forderungen, die weder unbestritten, noch rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen.

§ 6 Montage

(1) Der Aufbau der Ware erfolgt durch Hilde-Küchen oder eine von Uns beauftragte Montagefirma. Der Besteller hat selbst für die notwendigen Versorgungsleistungen (Strom, Wasser, Abwasser, Abluft) Sorge zu leisten (Nach vertraglicher Absprache). Anschlüsse werden nur ab vorhandenem Wandanschluss gemäß DIN vorgenommen. Diese müssen sich im eingeplanten Bereich befinden.

(2) Sollte eine Montage aus Gründen, die in der Sphäre des Bestellers liegen, nicht möglich sein, wird eine zweite Auslieferung / Anfahrt an den Besteller separat berechnet. Eine etwaige Wartezeit von mehr als 30 Minuten wird mit einer zusätzlichen Gebühr von netto 50,00 € je Stunde berechnet.

§ 7 Planung

(1) Die Erstplanung der Küche nach den Vorgaben des Bestellers ist kostenfrei. Für jede weitere Planung ist Hilde-Küchen berechtigt, ein Entgelt zu verlangen, sofern dies dem Besteller zuvor mitgeteilt wurde und dieser nicht widersprochen hat. Bei erfolgtem Widerspruch kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. 

(2) Nach Abschluss der Planungsarbeiten unterbreitet Hilde-Küchen dem Besteller ein Angebot über die geplante Küche. Erst durch die Annahme dieses Angebotes durch den Besteller kommt ein Kaufvertrag über die geplante Küche zustande. 

(3) Allen Planungen stehen im geistigen Eigentum von Hilde-Küchen. Der Besteller verpflichtet sich, Zeichnungen, Unterlagen und sonstige Informationen und Tatsachen, die aus der Geschäftsbeziehung mit Hilde-Küchen resultieren, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Das gilt nicht für offenkundige oder allgemein zugängliche Informationen. Verletzt eine Vertragspartei die vorgenannte Geheimhaltungsverpflichtung, ist sie zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet. Sollte nach abgeschlossener Planung ein Kaufvertrag über die geplante Küche nicht zustande kommen, ist es dem Besteller untersagt, die erstellten Pläne anderweitig zu werden. 

(4) Sollten die Raummaße und / oder die örtlichen Gegebenheiten (z.B. Kamine, Mauervorsprünge, etc.) nicht oder fehlerhaft vom Besteller mitgeteilt werden, haftet Hilde-Küchen hierfür nicht. In diesem Fall hat der Besteller die daraus resultierenden Mehrkosten (z.B. ggf. erforderliche Neuplanung, Änderung der Küche, etc.) zu tragen. Für die korrekte Übermittlung sämtliche Maße ist ausschließlich der Besteller verantwortlich. 

(5) Sollten bei einer Überprüfung der Maßangaben Abweichungen zu den kundenseitigen Angaben erkannt werden und Änderungen der Küchenplanung notwendig sein, so ändert dieses nichts an der Gültigkeit des Kaufvertrages. Die Küche wird daraufhin von Mitarbeitern von Hilde-Küchen in Absprache mit dem Kunden angepasst. Dieses Überprüfen der Raummaße stellt einen kostenlosen Service unsererseits dar. Eine Inanspruchnahme dieses Service muss auf dem Kaufvertrag handschriftlich vermerkt sein.

§ 8 Mängelhaftung, Haftungsausschluss

(1) Bitte kontrollieren Sie die bei uns bestellte Ware möglichst umgehend auf Mängel und rügen sie diese sofort. Ein Versäumnis dieser Mängelanzeige hat allerdings keine Konsequenzen für Ihre gesetzlichen Ansprüche, es sei denn, Sie sind nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Es wird auf die Rügeobliegenheit des § 377 HGB hingewiesen. Äußerlich sichtbare Transportschäden soll der Besteller vom Transporteur auf dem Lieferschein bestätigen lassen.  

(2) Soweit die Kaufsache mangelhaft ist, sind wir nach Ihrer Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache) verpflichtet. Außerdem tragen wir alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen, steht Ihnen erst zu, wenn Sie zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben oder die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. 

(3) Für unsachgemäße Behandlung der von Ihnen bestellten Ware, Beschädigungen durch Unachtsamkeit, Nichtgefallen, Nichtpassen in der Wohnung haften wir nicht. Die entsprechenden Pflegeanleitungen sind zu beachten.

(4) Die Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. a) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, sofern

1. die zur Haftung führenden Umstände von uns oder den Personen, derer wir uns zur Erfüllung unserer Aufgaben bedienen, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden

2. wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen

3. es sich um die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz handelt.

In den Fällen (1) und (2) ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder eine Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft übernommen. b) Aufgrund dieses Haftungsausschlusses haften wir auch nicht für solche Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. (5) Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberührt. (6) Sofern Sie nicht Verbraucher sind oder es sich bei der gekauften Sache nicht um Neuware handelt, verjähren die gesetzlichen Mängelansprüche abweichend von § 438 BGB in einem Jahr ab Ablieferung der Kaufsache.

§ 9 Annahmeverzug

(1) Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist ab oder erklärt er vorher die Nichtabnahme (Annahmeverzug), sind wir trotzdem zur Berechnung der Ware berechtigt. Die Lieferkosten beinhalten die Einlagerung von drei Wochen. Muss die Ware aus Gründen, die in der Sphäre des Bestellers liegen, über diesen Zeitraum hinaus eingelagert werden, ist der Besteller zur Erstattung der dadurch entstehenden Kosten verpflichtet.  

(2) Bei Annahmeverzug sind wir außerdem berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall können wir zusätzlich zum Kaufpreis eine Schadenspauschale in Höhe von 20% des Auftragswertes verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird ausdrücklich vorbehalten. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 10 Datenschutz

(1) Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie werde im Rahmen der Geschäftsabwicklung mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert und in dem zur Vertragsdurchführung notwendigen Umfang genutzt. 

(2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Informationen und sonstigen Tatsachen streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Das gilt nicht für offenkundige oder allgemein zugängliche Informationen. Verletzt eine Vertragspartei die vorgenannte Geheimhaltungsverpflichtung, ist sie zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet. 

(3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

§ 11 Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht

(1) Soweit rechtlich zulässig, ist Gerichtsstand Detmold. 

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen / Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.